Deeplink Tipps & Tricks: CB-Funk im T4
Zu Beginn ein paar allgemeine Informationen zum CB-Funk in Deutschland. Die Informationen habe ich aus diversen Quellen zusammengetragen, oft auch aus Diskussionen im Internet mit langjährigen, begeisterten CB-Funkern. Diese haben mich auch darüber informiert, dass sich seit 2001 immer wieder gesetzliche Grundlagen verändert haben.Der Kern der Informationen stammt aus dem Jahr 2004, als ich mich selbst sehr mit dem Thema befasst hatte.Da ich die einzelnen Informationen aus diversen Quellen zusammengetragen habe, welche nicht unbedingt alle auf dem aktuellsten Stand waren, kann sich der eine oder andere Fehler eingeschlichen haben. Daher: Alle Angaben zur rechtlichen Seite des CB-Funks ohne Gewähr, für Korrekturen des Geschriebenen bin ich im Namen aller Leser dankbar.
Für den Betrieb eines CB-Funkgeräts ist keine Lizenz erforderlich. Seit dem 01.01.2003 sind CB-Funkgeräte in Deutschland anmelde- und gebührenfrei.
Der CB-Funk wird in deutschsprachigen Ländern gelegentlich auch als »Jedermannsfunkanwendung« bezeichnet. Es darf bei der Nutzung eines CB-Funkgeräts kein »Funkdienst« betrieben werden. Dies bedetet das beispielsweise Dauersendungen, evtl. von Musik, untersagt sind. Mal abgesehen davon klingt es ohnehin nicht wirklich prickelnd und blockiert unnötig den verwendeten Kanal.
Es dürfen zum Funken nur zugelassene Geräte verwendet werden, welche vom Benutzer weder gewartet noch modifiziert werden dürfen. Die Wartung hat ein Fachbetrieb zu übernehmen.
Die Sendeleistung der Geräte ist gesetzlich festgelegt, der Einsatz von sogenannten »Brennern«, welche die Sendeleistung verstärken, ist verboten. Auch die Art der Aussendungen (Modulationsart, Bandbreite, Kanalabstand) sind beschränkt, Widerhandlungen in Form von eigenen Basteleien sind beim CB-Funk strafbar.
Sollte jemand von einem »selbst(um)gebauten, legal betriebenen Gerät« sprechen, könnte es sich um einen Amateurfunker handeln. Amateurfunk ist nicht CB-Funk!
Zur Sendeleistung: Auf allen 80 in Deutschland freigegebenen Kanälen darf mit mobilen (!) Geräten in der Betriebsart FM (frequenzmoduliert) mit 4 Watt Senderausgangsleistung gesendet werden. Auf den Kanälen 4-15 sind zusätzlich die Betriebsarten AM (amplitudenmoduliert) mit 1 Watt und SSB mit 4 Watt Senderausgangsleistung erlaubt. Bei stationären Geräten gibt es in den festgelegten Schutzzonen gesperrte Kanalbereiche.
DeeplinkUpdate: Seit dem 18.5.2005...
...dürfen in Deutschland auch die Kanäle 1-40 mit AM (max. 1 Watt) oder SSB (max. 4 Watt) genutzt werden.Der mobile Betrieb innerhalb der Schutzzonen ist auch mit den Kanälen 1–80 (FM) zulässig. Bei Feststationen ist der Betrieb auf allen Kanälen in Schutzzonen weiterhin nicht zulässig.
Neuere mobile Geräte (also nach 18.05.2005 auf den Markt gebrachte) unterstützen in der Regel alle diese Frequenzen und halten die maximale Sendeausgangsleistung ein. Jedoch kann ein in Deutschland zulässiges Gerät im Ausland nicht mehr erlaubt sein. Siehe hierzu den nächsten Abschnitt.
DeeplinkWie sieht es im europäischen Ausland aus?
Es gibt keine EU-weit einheitliche Regelung was es die Nutzung der Kanäle bzw. Frequenzen in den unterschiedlichen Modi (FM, AM, SSB) anbelangt. Ich konnte im Internet viele, viele Tabellen mit Angaben zu diversen Ländern finden. Meistens allerdings ohne Quellenangabe und leider auch ohne Datum von wann der Stand ist. Ich gebe daher lediglich dir mir glaubhaft versicherten Angaben zum Zeitpunkt September 2005 wieder. Unterhalb der Tabelle ist der Link zu einer Website zu finden auf welcher regelmäßig aktuelle Informationen veröffentlicht werden.| Zulässig für den Mobilbetrieb (Stand September 2005, alle Angaben ohne Gewähr) | |||||
| Land | AM | FM | SSB | Anrufkanal | Notrufkanal |
| Belgien | mit CC1 | 1–40 (4 Watt) | – | 9 (FM) | |
| Dänemark2 | – | 1–40 (4 Watt) | – | – | |
| Deutschland | 1–40 (1 Watt) | 1–80 (4 Watt) | xx (4 Watt) | 1 (FM), 4 (AM) | 9 (FM) |
| Finnland | mit CC1 | 1–40 (4 Watt) | – | – | |
| Frankreich | ?? (1 Watt) | 1–40 (4 Watt) | xx (4 Watt) | – | – |
| Irland | 1–40 (CEPT) | 1–40 (4 Watt) | – | 9 (FM) | |
| Island | – | 1–40 (4 Watt) | – | 9 (FM) | |
| Italien | Alle CB-Funkgeräte anmelde- und gebührenpflichtig, auch 40 FM CEPT und auch für Urlauber.3 | ||||
| Luxemburg | – | 1–40 (4 Watt) | – | 9 (FM) | |
| Niederlande | mit CC1 | 1–40 (4 Watt) | – | 9 (FM) | |
| Norwegen | – | 1–40 (4 Watt) | 3 (FM) | 9 (FM) | |
| Österreich | – | 1–40 (4 Watt) | 4 (FM) | 9 (FM) | |
| Schweden | – | 1–40 (4 Watt) | 4 (FM) | – | |
| Schweiz | 1–40 (1 Watt) | 1–40 (4 Watt) | 1–40 (4 Watt) | 40 (FM), 9 (AM) | 9 (FM) |
| Spanien | mit CC1 | 1–40 (4 Watt) | – | 9 (FM) | |
Alle Angaben sind für den Betrieb der jeweiligen Geräte. Wenn es zusätzliche Einschränkungen bei der Mitnahme gibt, so wurden sie als Fussnote angegeben.
1 CC steht für »Circulation Card«...
2 Geräte müssen vollständig mit "CEPT..." gekennzeichnet sein.
3 Im Internet kursieren Meldungen (oder wohl eher Horrormeldungen) von an der Grenze mit Bohrmaschine, Hammer oder anderem Werkzeug unbrauchbar gemachten oder schlichtweg »nur« beschlagnahmten Geräten.
Weitere, aktuelle Informationen stellt Alan/Albrecht auf ihrer sehr umfangreichen Serviceseite zur Verfügung: http://service.alan-germany.de/.
Die Urlaubsbestimmgungen der Serviceseite von Alan/Albrecht habe ich hier als Deeplink aufgeführt. Eventuell beeinflusst eine solche Serviceleistung (sowie die anderen ersichtlichen) ja auch bei der Kaufentscheidung welcher Hersteller in Betracht gezogen wird? Ich habe mir jedenfalls nach dem Verkauf meines Kaiser Funkgeräts ein Gerät von Albrecht gekauft.
