
Deeplink LPG (Autogas) und T4: LPG Subventionierung bis 2018
Am 04. Juli 2006 verschickte die IG-Gasfahren (Initiative zur Gleichstellung von LPG und CNG) einen Newsletter mit einer sehr positiven Nachricht für alle Besitzer von LPG Fahrzeugen – und natürlich auch für alle, welche Besitzer werden wollten: Die Subventionierung in Form der steuerlichen Begünstigung von LPG als Kraftstoff für Fahrzeuge wurde bis 2018 verabschiedet.Im Amtsdeutsch liest es sich dann als »Einheitliche Befristung der Steuerbegünstigung für Flüssig- und Erdgas als Kraftstoff bis 2018« und trat umgehend in Kraft.
Die Avia-Tankstelle in Ulm hatte schon eine Woche später den Aufkleber von Westfalengas an der Zapfsäule »bis 31.12.2018 steuerlich begünstigt«.

Ich habe die Informationen, welche bis zur Verabschiedung der Änderung aktuell waren nun allerdings nicht gelöscht, sondern sie sozusagen als Archiv für Interessierte erhalten.
Deeplink ARCHIV: LPG (Autogas) und T4: LPG Subventionierung – und was nach 2009 kommt
Achtung: Die folgenden Informationen sind inzwischen
veraltet. Sie werden als Archiv jedoch weiterhin auf dieser
Seite verfügbar bleiben.
Im Gegensatz zu CNG (2020) wird LPG nur noch bis 2009 subventioniert. Die Subvention ist ein niedriger Steuersatz für LPG als Kraftstoff in Fahrzeugen.
Die Gesetzesgrundlage:
MinöStG § 3 Steuerermäßigungen,
Begriffsbestimmungen
(1) Als Kraftstoff dürfen vorbehaltlich des § 12 verwendet werden
-
Flüssiggase nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 unvermischt mit
anderen Mineralölen
- zum Antrieb von Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen bis zum 31. Dezember 2009 zum ermäßigten Steuersatz von 180,32 Euro für 1.000 kg,
- in anderen Fällen zum ermäßigten Steuersatz von 409 Euro für 1.000 kg,
- Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 zum Antrieb von Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen bis zum 31. Dezember 2020 zum ermäßigten Steuersatz von 13,90 Euro für 1 MWh.
Flüssiggas bis Ende 2009: ca. 0,095 € pro Liter
1 Liter Flüssiggas sind 0,524 kg (bei 8°C). Somit haben etwa 1908 Liter Flüssigas ein Gewicht von 1000 kg.
Dies wiederum lässt die Umrechnung zu, dass pro Liter LPG ca. 0,0945 € Steuern fällig werden.
Flüssigas ab 2010: ca. 0,215 € pro Liter
MinöStG § 2 Regelsteuersätze,
Begriffsbestimmungen
(1) Die Steuer beträgt
-
für 1.000 l Benzin der Unterpositionen 2710 0027,
2710 0029 und 2710 0032 der Kombinierten
Nomenklatur
- mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg 669,80 EUR,
- mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg 654,50 EUR,
- für 1.000 l Benzin der Unterpositionen 2710 0026, 2710 0034 und 2710 0036 der Kombinierten Nomenklatur 721,00 EUR,
- für 1.000 l mittelschwere Öle der Unterpositionen 2710 0051 und 2710 0055 der Kombinierten Nomenklatur 654,50 EUR,
-
für 1.000 l Gasöle der Unterposition 2710 0069 der
Kombinierten Nomenklatur
- mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg 485,70 EUR,
- mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg 470,40 EUR,
- für 1.000 kg andere als die in Nummer 4 genannten Schweröle 130,00 EUR,
- für 1 MWh Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 31,80 EUR,
- für 1.000 kg Flüssiggase nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 1.217,00 EUR.
Es könnte der siebte Punkt folgenermaßen ausgelegt werden:
Mit dieser Angabe lässt sich ein Steueranteil pro Liter von etwa 0,64 € Mineralölsteuer ab 01.01.2010 berechnen – sofern die Subventionierung eingestellt wird. Allerdings ist diese Annahme nicht korrekt. Denn es kommt noch ein weiterer Punkt hinzu:
Flüssiggas zum Antrieb des KFZ wird als »Kraftstoff« genutzt. Daher kommt ab dem 01.01.2010 mit Wegfall der steuerlichen Begünstigung nach § 3 Abs.1 Nr.1 -a) MinöStG, der Steuersatz nach § 3 Abs.1 Nr.1 -b) von 409 Euro/1000kg zu tragen.
Im Klartext bedeutet dies: ca. 0,215 € Mineralölsteuer pro Liter Flüssiggas ab dem Stichtag 01.01.2010.
Wie sieht es bei Erdgas aus?
Erdgas gibt es in zwei Qualitäten: H (high) und L (low). Die englischsprachigen Bezeichnungen geben den Energiewert des Gases an. H-Gas hat einen Brennwert von >11 kWh/m³, L-Gas hat einen Brennwert von ca. 9,5 kWh/m³
Umrechnung für CNG:
Etwa 6,2 Liter CNG (komprimiertes Gas) entsprechen 1 Kilogramm.
Somit hat 1 Liter CNG etwa 0,161 kg und >11 kWh/m³
1 kg CNG hat demnach den 6,2fachen Brennwert: ca. 68,2 kWh/m³
bzw. ca. 0,0682 MWh/m³
Somit ergeben sich rechnerisch 0,0947 €/kg Steuern.
Fazit und Vergleich
LPG bis 31.12.2009: ca. 0,095 €/l
LPG ab 01.01.2010: ca. 0,215 €/l
CNG bis 31.12.2020: ca. 0,095 €/kg
Trotz geplantem Wegfall der Subvention von Flüssiggas ab dem 01.01.2010 bleibt Flüssiggas eine günstige Alternative. Günstiger als Benzin/Super auf jeden Fall - wenn man schon die Preisunterschiede von 0,58 € (LPG) zu 1,28 € (Super) im Juli 2005 betrachtet. Wie sich die Kraftstoffpreise innerhalb der nächsten 5 Jahre entwickeln werden? Wir werden sehen...
Vielen Dank an dieser Stelle an Herrn Rott, welcher mich per E-Mail über den Fehler auf meiner Seite informiert hat – und auch eine E-Mail an mich weitergeleitet hat:
Sehr geehrter Herr Rott,
bezugnehmend auf Ihre telefonische Anfrage kann ich Ihnen bestätigen, dass nach derzeitiger Gesetzeslage ab dem 01.01.2010, also mit Wegfall der steuerlichen Begünstigung nach § 3 Abs.1 Nr.1 -a) MinöStG, der Steuersatz nach § 3 Abs.1 Nr.1 -b) von 409 Euro/1000kg zum tragen käme.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX XXXXXXXXX
Bundesministerium der Finanzen
Referat III A 1
Tel.: 01888/XXX XXXX
Fax: 01888/XXX XX XXXX
e-mail: XXXXXXXXXXXXXXXXXX
bezugnehmend auf Ihre telefonische Anfrage kann ich Ihnen bestätigen, dass nach derzeitiger Gesetzeslage ab dem 01.01.2010, also mit Wegfall der steuerlichen Begünstigung nach § 3 Abs.1 Nr.1 -a) MinöStG, der Steuersatz nach § 3 Abs.1 Nr.1 -b) von 409 Euro/1000kg zum tragen käme.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX XXXXXXXXX
Bundesministerium der Finanzen
Referat III A 1
Tel.: 01888/XXX XXXX
Fax: 01888/XXX XX XXXX
e-mail: XXXXXXXXXXXXXXXXXX
Anmerkung: Die aus datenschutzrechtlichen Gründen
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