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Die friesengrüne Gaskutsche beim Tanken: Kirchheim u. Teck West, 2008

Deeplink LPG (Autogas) und T4: LPG versicherungstechnisch

Durch die Umrüstung bzw. »Erweiterung« auf den Gasbetrieb ändern sich sowohl einige Zeilen in Fahrzeugbrief und -schein als auch der Wert des Fahrzeuges und natürlich die Treibstoffart. Damit ich nachher trotz korrekten Eintragungen nicht ohne Versicherungsschutz dastehe, oder die Versicherung sich im Schadensfall einfach nur »wundert«, warum der Bulli auf einmal mit Gas fahren konnte, habe ich den Umbau meiner Versicherung gemeldet.

Der freundliche Mann von der Versicherung konnte mir aber nicht weiterhelfen und hat die Unterlagen (den Fahrzeugschein) an die Zentrale weitergeleitet. Von dort kam nach einigen Wochen der Bescheid:

Ausfertigungsgrund
Der Betrieb des Fzg. mit Gasanlage gilt ohne Zuschlagsberechnung

Versicherungsumfang
Super-KH 50 Mio EUR pauschal (bei Personenschäden Versicherungssumme 8 Mio EUR je geschädigte Person)

Fzg-Teilversicherung EUR 150 Selbstbeteiligung
Auf einen Abschlag gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der AKB wird verzichtet.


Anschließend noch die »risikobestimmenden Merkmale«, aber die tun ja nichts zur Sache.

Mir sind Fälle bekannt, bei denen die Versicherung nach dem Einbau der Gasanlage die Beiträge erhöhen wollte. In diesem Falle durchaus den Vergleich mit anderen Versicherungen nicht scheuen und mit den Resultaten die eigene Versicherung konfrontieren. Schließlich würde man ja gerne bleiben, aber wenn die Konkurrenz keinen Zuschlag für die Gasanlage erhebt... Ein bischen Handeln ist natürlich Voraussetzung. Von alleine passiert bei Versicherungen ja bekanntlich sehr, sehr wenig.

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Der Inhalt dieser Seite wurde zuletzt am 30. August 2008 bearbeitet.
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