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Auflastungsfeder mit rosa Farbmarkierung in einem VW T4 (Bild um 90° gedreht), Mai 2008

Deeplink Auflasten: Sonstige Kfz

Nicht direkt was mit dem Auflasten zu tun hat die Umschreibung vom Pkw zum SoKfz Wohnmobil oder SoKfz Büromobil. Aber: Es geht dann doch auch Hand in Hand.

Verwirrt? Na, das ändern wir dann gleich mal. Zunächst weise ich auf die Auflastungsinfosammlung hin. Dort wird unter anderem der Unterschied zwischen Lkw und aufgelastetem Fahrzeug (Pkw) erklärt.

Diese Infos bilden die Voraussetzung für das Verständnis von wegen »Besteuerung nach zulässigem Gesamtgewicht« und der daraus resultierenden Ersparnis, insbesondere bei den mit einem Diesel motorisierten Fahrzeugen.

Die Umschreibung vom Pkw zu einem »sonstigen Kraftfahrzeug« (Wohnmobil, Bürofahrzeug, etc.) ändert sich an der Steuer eigentlich nichts.

Hat das Fahrzeug unter 2,8 t zul.GG, so wird es nach wie vor nach Hubraum und Schadstoffsklasse versteuert. Hatte der PKW schon ab Werk mehr als 2,8 t zul.GG. oder wurde er nachträglich aufgelastet und aufgrund des zul.GG. als »Kombinationskraftfahrzeug« zugelassen, so wird er auch als »So.KFZ« nach dem zul.GG besteuert (siehe auch »Steuerinformationen«)
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Der Inhalt dieser Seite wurde zuletzt am 24. Mai 2009 bearbeitet.
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