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Auflastungsfeder mit rosa Farbmarkierung in einem VW T4 (Bild um 90° gedreht), Mai 2008

DeeplinkÄnderungen bei der Besteuerung von Wohnmobilen (Stand der Informationen: Januar 2007).

Wichtig!

Die Informationen sowohl aus Meldungen im Internet sowie als Äußerungen von Privatpersonen zusammengestellt worden. Es gibt unwahrscheinlich viele »offizielle« Informationen, welche sich jedoch häufig widersprechen oder gar gegenseitig ausschließen.

Ob alle genannten Informationen daher 100%ig korrekt sind, kann nicht garantiert werden.

Ich bemühe mich jedoch, ein wenig Licht in das Wirrwarr der vielen Äußerungen zu bringen.

Bereits im vergangenen Jahr (2006) haben Besitzer von Wohnmobilen neue Steuerbescheide erhalten und/oder einen Brief vom Finanzamt, dass sie ihr Fahrzeug vorzuführen habe.

Besonders die Fahrer von Dieselfahrzeugen ohne Katalysator oder mit Emissionsgruppe »Euro 1« wurden mit deutlich höherer Besteuerung konfrontiert.

DeeplinkRückwirkende Änderung der Wohnmobilbesteuerung

Der Grund für den erstgenannten Punkt (höhere Steuer): Rückwirkend auf den 1.1.2006 wurde die Besteuerung für Wohnmobile geändert. Somit wurden die Steuerbeiträge für die Fahrzeuge natürlich neu berechnet und danach entsprechend neue Steuerbescheide ausgestellt und verschickt.

Der Beschluss wurde vom Bundestag am 09.11.2006 gefällt, aktuell scheint aber noch immer die Bundesratsentscheidung dazu zu fehlen (zumindest laut diverser Seiten im Internet).

Auf Internetseiten wie beispielsweise www.kfz-steuer.de kann man unter Verwendung von Emissionsgruppe bzw. Schlüsselnummer und dem Fahrzeuggewicht die anfallenden Steuern ausrechnen lassen.

Ein Beispiel: VW T4, 2,4 l Diesel (AAB), als So-Kfz-Womo zugelassen, aufgelastet auf 2,81 t.

  Als Wohnmobil (>2,8 t) Als Wohnmobil (2,7–2,8 t) Als PKW
bis Ende 2005 ab 2006 ab 2006
Steuer pro Jahr 172 € 450 € 440 € 798 €

Bisher als Wohnmobil über 2,8 t: 172 Euro pro Jahr. Als »Euro 0«-Fahrzeug (diese Bezeichnung gibt es nicht) sind als WoMo nun 450 Euro pro Jahr zu bezahlen.

Auf exakt 2,8 t »aufgelastet« sind 10 Euro weniger pro Jahr fällig, also 440 Euro.

Als PKW ist eine Besteuerung von 798 Euro pro Jahr vorgesehen.

Wieso ich hier in der Tabelle ebenfalls die PKW-Besteuerung des Fahrzeugs mit aufführe? Weil das Finanzamt das Fahrzeug auch als von TÜV/Dekra als WoMo abgenommen als PKW besteuern kann. Damit gleich zum nächsten Punkt der häufigen Fragen.

DeeplinkFahrzeugvorführungen beim Finanzamt

Der oben bereits erwähnte Punkt des Fahrzeugvorführungen beim Finanzamt hat einen anderen Grund. Es sind viele Fahrzeuge zunächst als »Kombinationskraftfahrzeuge« zugelassen gewesen. Wenn diese Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von über 2,8 t hatten, wurden sie nach Gewicht und nicht entsprechend nach Hubraum und Emissionsgruppe besteuert.

Dies bedeutete für viele Fahrzeugbesitzer mehrere hundert Euro Ersparnis pro Jahr. Siehe auch im Archiv.

Nachdem die Regelung für Kombinationskraftfahrzeuge »gekippt«, bzw. dieses »Steuerschlupfloch« geschlossen wurde, haben viele Besitzer von Fahrzeugen wie eben auch dem VW T4 ihre Fahrzeuge beim TÜV zu Wohnmobilen umschreiben lassen. Als Wohnmobil über 2,8 t wurden die Fahrzeuge nach dieser Gattungsänderung weiter nach Gewicht besteuert, also wieder nicht entsprechend nach Hubraum und Emissionsgruppe.

Die Finanzämter haben sei je her das Recht, sich das Fahrzeug vorführen zu lassen. Ist es dann nicht »wohnlich« bzw. »wohnlich genug« eingerichtet, wird das Fahrzeug als PKW nach Hubraum und Emissionsgruppe besteuert. Dabei ist es für das Finanzamt nicht relevant das das Fahrzeug von einem TÜV oder bei der Dekra zu einem Wohnmobil umgeschrieben wurde.

Ich greife das oben genannte Beispiel (2,4 l Diesel ohne Kat) auf:

  Als Wohnmobil Als PKW
bis Ende 2005 ab 2006
Steuer pro Jahr 172 € 450 € 798 €

Mir sind sowohl im Bekanntenkreis als auch über Internetforen Fälle bekannt, bei denen die Umschreibung zum Wohnmobil über »ausgeliehene Innenausstattungen« oder durch Umschreibungen dank dubioser Internetanbieter (mit Angeboten wie etwa »Sparen Sie die Steuer - wir brauchen nur ihren Fahrzeugbrief«) ohne jegliche Umbauten am Fahrzeug realisiert wurden.

Natürlich fällt es spätestens bei der vom Finanzamt eingeforderten Vorführung auf wenn das Fahrzeug innen wie ein Transporter aussieht, laut den Papieren aber ein vollausgestattetes Wohnmobil mit Kocher, Bett und evtl. einer Spüle sein sollte.

Inzwischen geht es noch einen Schritt weiter beim Finanzamt. Es wird (laut Meldungen im Internet) eine Stehhöhe im Fahrzeug verlangt. Diese »Stehhöhe« soll (wiederum laut Angaben im Internet, ich habe dem für mein Fahrzeug zuständigen Finanzamt keine verbindliche Angabe erhalten können) 1,70 m betragen und sich im »Kochbereich« des Fahrzeugs befinden.

Schlaue Leute sind jetzt natürlich auf die Idee gekommen, dass sie ihren Gas-, Spiritus- oder Esbitkocher einfach auf einem ausziehbaren Brett im Heck befestigen. Somit wird unter der Heckklappe bei ausgefahrenem »Kocherhalter« gebraten und gekocht, und unter der Heckklappe sind problemlos 1,70 m bis zum Boden.

Ob sie mit dieser Argumentation bereits bei einem Finanzamt erfolg hatten ist mir jedoch nicht bekannt.

Deeplink>Wohnmobile mit Schlüsselnummer »00«

Dadurch, dass es früher nicht relevant war eine korrekte Schlüsselnummer anzugeben (die Fahrzeuge über 2,8 t zul.GG waren ja ohnehin nach Gewicht besteuert), wurde dies bei vielen Fahrzeugen versäumt bzw. sie haben einfach die »00« als Schlüsselnummer in den Papieren stehen.

Mit der neuen Regelung der Wohnmobilbesteuerung spielt es natürlich wieder eine Rolle in welcher Emissionsgruppe sich das Fahrzeug befindet.

Laut Internetforen wird beim TÜV bzw. der Zulassungsstelle gerne so argumentiert: »Für solche Fahrzeuge wurde keine andere Schlüsselnummer vorgesehen. Wenden Sie sich an den Hersteller und beschweren Sie sich dort!«.

Mein »sonstiges Kraftfahrzeug Bürofahrzeug« hatte folgende Schlüsselnummern:

26 als PKW unter 2,8 t (entspricht Euro 2 bei PKW),

26 als Kombinationskfz über 2,8 t,

61 als Bürofahrzeug über 2,8 t (entspricht S2 / G1).

Die Emissionsgruppe für mein Bürofahrzeug ist also S2. Als Wohnmobil hätte ich für meinen Bus daher 290 € zu bezahlen. Als PKW würde die Steuer 206 € pro Jahr betragen. Als »sonstiges KFZ Bürofz« bin ich derzeit noch immer bei 172 € pro Jahr.

Ein Beispiel: VW T4, 2,8 l Benziner (AES), als So-Kfz-Womo zugelassen, aufgelastet auf 2,81 t.

  Als Wohnmobil (>2,8 t) Als PKW
bis Ende 2005 ab 2006 ab 2006
(Schlüssel-
nummer »00«)
Steuer pro Jahr 172 € 290 € 450 € 206 €

Ich gehe jedoch davon aus, dass auch Bürofahrzeuge früher oder später anders besteuert werden. In diesem Fall würde ich ja eigentlich um einen Besichtigungstermin beim Finanzamt betteln müssen - da diese dort dann sicherlich feststellen das ich nur einen PKW habe und ich somit Steuern sparen kann? Konfusion total.

Wichtig: Einen Anspruch auf Besteuerung nach der richtigen Emissionsgruppe hat man erst dann, wenn die Änderung in den Fahrzeugpapieren eingetragen und bei der zuständigen Zulassungsstelle auch »ins System eingegeben« wurde. Der Eintrag durch TÜV/Dekra bzw. das Datum der Eintragung durch TÜV/Dekra selbst stellen keinen Termin dafür dar.

DeeplinkFinanzamt ist nicht TÜV/Dekra ist nicht Versicherung

Von vielen falsch vermutet, von einigen falsch im Internet verbreitet und von einigen andern als Fakt angesehen:

»Wenn das Finanzamt sagt ich habe kein WoMo, dann darf ich es auch nicht als WoMo versichern!«

Ganz klares »Das ist falsch!« zu dieser Behauptung.

Die Versicherungen richten sich nach dem Eintrag in den Fahrzeugpapieren. Steht dort Wohnmobil, so ist es für die Versicherung ein Wohnmobil. Auch wenn das Finanzamt nach einer Vorführung festgestellt hat »für uns als Finanzamt ist es kein Wohnmobil«.

Wenn das Finanzamt das Fahrzeug nicht als Wohnmobil anerkennt, wird das Fahrzeug nicht gleichzeitig wieder zum PKW. Es wird nur wie ein PKW besteuert.

Daher: Die Steuer mag teurer werden. TÜV und Versicherung haben damit jedoch nichts zu tun und es erfolgt auch keine Gattungsänderung beim Fahrzeug.
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Der Inhalt dieser Seite wurde zuletzt am 24. Mai 2009 bearbeitet.
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