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Aufkleber im Tankdeckel, August 2008

DeeplinkDie »Auflastungslüge«

Wichtig!

Das Auflasten auf mehr als 2,8 t zul.GG hat bis zur Novellierung der StVZO im Bezug auf §23 Abs.6a durch eine Lücke zu einer Gewichtsbesteuerung geöffnet gehabt.

Die Novellierung der StVZO bezüglich der Streichung des Paragraphen wurde am 01.04.2005 durchgeführt.

Von daher ist dieser Teil der Website inzwischen als überholt und somit als Archiv zu betrachten.

Hoffentlich bekommt keiner einen Schreck wenn er den von mir kreierten Begriff der »Auflastungslüge« liest. Damit meine ich weniger die Steuerersparnis oder das Parken auf Gehwegen (welches mit Auflastung ja nicht mehr erlaubt ist) sondern das oft von Dieselfahrern pauschal gefällte Urteil »auch Benziner müssen aufgelastet werden«.

Es ist richtig das auch ein Benziner mit 2.5 l Hubraum sich nur bis 2004 unterhalb der »magischen Schwelle« von 172 Euro bewegt. Zur Erklärung: Ein 2.5 l Beziner kostete von 1997 bis Ende 2003 153 Euro Steuern pro Jahr. Seit 2004 wurden dann 184 Euro fällig. Ein aufgelasteter T4 wird nach Gewicht und nicht nach Hubraum besteuert. Somit ergeben sich die knapp 172 Euro pro Jahr bei einem aufgelasteten T4 mit 2.81 t zulässigem Gesamtgewicht.

Bei einem Diesel sehen die Kosten anders aus: Ab 1997 wurden 370 Euro fällig, nach 2004 schlug der Selbstzünder mit 401 Euro zu Buche. Aufgelastet ergeben sich so 198 Euro Ersparnis pro Jahr bis 2004, danach sogar 229 Euro. Da finanziert sich die Auflastung mit Einbau von neuer Federung und anderen Reifen/Felgen sozusagen selbst innerhalb von einem knappen Jahr.

Blindwütig im Auflastungswahn mit steuerersparnis-Schaum vor dem Mund wurde mir von Dieselfahrern auch bei einem Euro2-Benziner (um den es sich bei obiger Berechnung als Basis handelte) die sofortige Auflastung ans Herz gelegt. Die Sache hat nur einen Haken: Es lohnt sich nicht wirklich. Was gut gemeint ist kann so sehr schnell nach hinten losgehen.

Wenn man den T4 sowieso tieferlegen will, also ein Neukauf von Federn ohnehin ansteht, dann kann man die Auflastung eventuell gleich mit einbeziehen. Für denn Fall das von VW direkt das Okay kommt das der T4 ohne bautechnische Maßnahmen auf 2.81 t umgeschrieben werden kann entstehen bis auf den Besuch beim TÜV keine weiteren Kosten. Muss allerdings der Benziner erst umgerüstet werden wie oben beim Diesel bereits erwähnt, dann sieht es nicht mehr so toll beim Rechnen aus.

Geht man von 250 Euro Kosten für das Auflasten aus (neue Federn, Felgen, Werkstattkosten, etc.) hat man bei einer Ersparnis von 12 Euro pro Jahr schlappe 20 Jahre Zeit bis sich die Aktion gelohnt hat. Natürlich wird zwischendurch der Steuersatz nochmal angehoben und die Armortisierung würde schneller eintreten. Nur wage ich zu bezweifeln das man so lange darauf warten will.

Somit lohnt sich bei einem Euro2-Benziner die Auflastung nicht automatisch – auch wenn es manche gerne so darstellen.

Achtung! Ich habe von einem 2.5 l Benziner mit Euro 2 geschrieben – nicht von einem mit Euro 1 oder einem 2.8 l VR6.

Da aus dem gesuchten 2.5er Benziner bei mir letztenendes ein 2.8er Benziner geworden ist will ich natürlich auch hier nicht mit Angaben geizen:

2003: 177 Euro, ab/seit 2004: 206 Euro Steuer. Macht ab/seit 2004 zu den 172 Euro (aufgelastet) einen Unterschied von 34 Euro pro Jahr. Wieder die etwa 250 Euro für die Auflastung als Basis für die Berechnung genommen: 7,4 Jahre bis sich der Umbau armortisiert hat. Wenn kein Umbau notwendig ist sieht es natürlich anders aus, aber von einem »muss« zum Auflasten aus steuerlichen Gründen kann keine Rede sein. Vorallem dann nicht, wenn der T4 bereits tiefergelegt worden ist und diese Aktion völlig für die Katz' gewesen wäre (doppelte Kosten).

Eine Übersicht der Benziner und ihrer Steuern ist hier zu finden: Auflasten: Steuertabelle

Wer durch ein neues Fahrwerk natürlich ein anderes (besseres) Fahrverhalten bekommt und/oder wirklich soviel transportieren muss/will – eine völlig andere Geschichte. Daher betone ich nochmals im letzten Satz dieses Abschnitts: Eine Auflastung aus steuerlichen Gründen stellt bei einem der aufgeführten Euro 2 Benziner nicht zwangsläufig ein »Muss« dar.

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Der Inhalt dieser Seite wurde zuletzt am 24. Mai 2009 bearbeitet.
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