DeeplinkDie »Auflastungslüge«
Das Auflasten auf mehr als 2,8 t zul.GG hat bis zur Novellierung der StVZO im Bezug auf §23 Abs.6a durch eine Lücke zu einer Gewichtsbesteuerung geöffnet gehabt.
Die Novellierung der StVZO bezüglich der Streichung des Paragraphen wurde am 01.04.2005 durchgeführt.
Von daher ist dieser Teil der Website inzwischen als überholt und somit als Archiv zu betrachten.
Hoffentlich bekommt keiner einen Schreck wenn er den von mir
kreierten Begriff der »Auflastungslüge« liest. Damit meine
ich weniger die Steuerersparnis oder das Parken auf Gehwegen
(welches mit Auflastung ja nicht mehr erlaubt ist) sondern
das oft von Dieselfahrern pauschal gefällte Urteil »auch
Benziner müssen aufgelastet werden«.
Es ist richtig das auch ein Benziner mit 2.5 l Hubraum sich
nur bis 2004 unterhalb der »magischen Schwelle« von 172 Euro
bewegt. Zur Erklärung: Ein 2.5 l Beziner kostete von 1997 bis
Ende 2003 153 Euro Steuern pro Jahr. Seit 2004 wurden dann
184 Euro fällig. Ein aufgelasteter T4 wird nach Gewicht und
nicht nach Hubraum besteuert. Somit ergeben sich die knapp
172 Euro pro Jahr bei einem aufgelasteten T4 mit 2.81 t
zulässigem Gesamtgewicht.
Bei einem Diesel sehen die Kosten anders aus: Ab 1997 wurden
370 Euro fällig, nach 2004 schlug der Selbstzünder mit 401
Euro zu Buche. Aufgelastet ergeben sich so 198 Euro Ersparnis
pro Jahr bis 2004, danach sogar 229 Euro. Da finanziert sich
die Auflastung mit Einbau von neuer Federung und anderen
Reifen/Felgen sozusagen selbst innerhalb von einem knappen
Jahr.
Blindwütig im Auflastungswahn mit steuerersparnis-Schaum vor
dem Mund wurde mir von Dieselfahrern auch bei einem
Euro2-Benziner (um den es sich bei obiger Berechnung als
Basis handelte) die sofortige Auflastung ans Herz gelegt. Die
Sache hat nur einen Haken: Es lohnt sich nicht wirklich. Was
gut gemeint ist kann so sehr schnell nach hinten losgehen.
Wenn man den T4 sowieso tieferlegen will, also ein Neukauf
von Federn ohnehin ansteht, dann kann man die Auflastung
eventuell gleich mit einbeziehen. Für denn Fall das von VW
direkt das Okay kommt das der T4 ohne bautechnische Maßnahmen
auf 2.81 t umgeschrieben werden kann entstehen bis auf den
Besuch beim TÜV keine weiteren Kosten. Muss allerdings der
Benziner erst umgerüstet werden wie oben beim Diesel bereits
erwähnt, dann sieht es nicht mehr so toll beim Rechnen aus.
Geht man von 250 Euro Kosten für das Auflasten aus (neue
Federn, Felgen, Werkstattkosten, etc.) hat man bei einer
Ersparnis von 12 Euro pro Jahr schlappe 20 Jahre Zeit bis
sich die Aktion gelohnt hat. Natürlich wird zwischendurch der
Steuersatz nochmal angehoben und die Armortisierung würde
schneller eintreten. Nur wage ich zu bezweifeln das man so
lange darauf warten will.
Somit lohnt sich bei einem Euro2-Benziner die Auflastung
nicht automatisch – auch wenn es manche gerne so darstellen.
Achtung! Ich habe von einem 2.5 l Benziner
mit Euro 2 geschrieben – nicht von einem mit Euro 1 oder
einem 2.8 l VR6.
Da aus dem gesuchten 2.5er Benziner bei mir letztenendes ein
2.8er Benziner geworden ist will ich natürlich auch hier
nicht mit Angaben geizen:
2003: 177 Euro, ab/seit 2004: 206 Euro Steuer. Macht ab/seit
2004 zu den 172 Euro (aufgelastet) einen Unterschied von 34
Euro pro Jahr. Wieder die etwa 250 Euro für die Auflastung
als Basis für die Berechnung genommen: 7,4 Jahre bis sich der
Umbau armortisiert hat. Wenn kein Umbau notwendig ist sieht
es natürlich anders aus, aber von einem »muss« zum Auflasten
aus steuerlichen Gründen kann keine Rede sein. Vorallem dann
nicht, wenn der T4 bereits tiefergelegt worden ist und diese
Aktion völlig für die Katz' gewesen wäre (doppelte Kosten).
Eine Übersicht der Benziner und ihrer Steuern ist hier zu
finden: Auflasten:
Steuertabelle
Wer durch ein neues Fahrwerk natürlich ein anderes (besseres)
Fahrverhalten bekommt und/oder wirklich soviel transportieren
muss/will – eine völlig andere Geschichte. Daher betone ich
nochmals im letzten Satz dieses Abschnitts: Eine Auflastung
aus steuerlichen Gründen stellt bei einem der aufgeführten
Euro 2 Benziner nicht zwangsläufig ein »Muss« dar.