
Deeplink Tipps & Tricks: CB-Funk im T4
Zu Beginn ein paar allgemeine Informationen zum CB-Funk
in Deutschland. Die Informationen habe ich aus diversen
Quellen zusammengetragen, oft auch aus Diskussionen im
Internet mit langjährigen, begeisterten CB-Funkern. Diese
haben mich auch darüber informiert, dass sich seit 2001
immer wieder gesetzliche Grundlagen verändert
haben.
Der Kern der Informationen stammt aus dem Jahr 2004, als
ich mich selbst sehr mit dem Thema befasst hatte.Da ich
die einzelnen Informationen aus diversen Quellen
zusammengetragen habe, welche nicht unbedingt alle auf
dem aktuellsten Stand waren, kann sich der eine oder
andere Fehler eingeschlichen haben. Daher: Alle Angaben
zur rechtlichen Seite des CB-Funks ohne Gewähr, für
Korrekturen des Geschriebenen bin ich im Namen aller
Leser dankbar.
Für den Betrieb eines CB-Funkgeräts ist keine Lizenz
erforderlich. Seit dem 01.01.2003 sind CB-Funkgeräte in
Deutschland anmelde- und gebührenfrei.
Der CB-Funk wird in deutschsprachigen Ländern
gelegentlich auch als »Jedermannsfunkanwendung«
bezeichnet. Es darf bei der Nutzung eines CB-Funkgeräts
kein »Funkdienst« betrieben werden. Dies bedetet das
beispielsweise Dauersendungen, evtl. von Musik, untersagt
sind. Mal abgesehen davon klingt es ohnehin nicht
wirklich prickelnd und blockiert unnötig den verwendeten
Kanal.
Es dürfen zum Funken nur zugelassene Geräte verwendet
werden, welche vom Benutzer weder gewartet noch
modifiziert werden dürfen. Die Wartung hat ein
Fachbetrieb zu übernehmen.
Die Sendeleistung der Geräte ist gesetzlich festgelegt,
der Einsatz von sogenannten »Brennern«, welche die
Sendeleistung verstärken, ist verboten. Auch die Art der
Aussendungen (Modulationsart, Bandbreite, Kanalabstand)
sind beschränkt, Widerhandlungen in Form von eigenen
Basteleien sind beim CB-Funk strafbar.
Sollte jemand von einem »selbst(um)gebauten, legal
betriebenen Gerät« sprechen, könnte es sich um einen
Amateurfunker handeln. Amateurfunk ist nicht
CB-Funk!
Zur Sendeleistung: Auf allen 80 in Deutschland
freigegebenen Kanälen darf mit mobilen (!) Geräten in der
Betriebsart FM (frequenzmoduliert) mit 4 Watt
Senderausgangsleistung gesendet werden. Auf den Kanälen
4-15 sind zusätzlich die Betriebsarten AM
(amplitudenmoduliert) mit 1 Watt und SSB mit 4 Watt
Senderausgangsleistung erlaubt. Bei stationären Geräten
gibt es in den festgelegten Schutzzonen gesperrte
Kanalbereiche.
DeeplinkUpdate: Seit dem 18.5.2005...
...dürfen in Deutschland auch die Kanäle 1-40 mit AM
(max. 1 Watt) oder SSB (max. 4 Watt) genutzt
werden.
Der mobile Betrieb innerhalb der Schutzzonen ist auch mit
den Kanälen 1–80 (FM) zulässig. Bei Feststationen ist der
Betrieb auf allen Kanälen in Schutzzonen weiterhin nicht
zulässig.
Neuere mobile Geräte (also nach 18.05.2005 auf den Markt
gebrachte) unterstützen in der Regel alle diese
Frequenzen und halten die maximale Sendeausgangsleistung
ein. Jedoch kann ein in Deutschland zulässiges Gerät im
Ausland nicht mehr erlaubt sein. Siehe hierzu die
Informationen bezüglich CB-Funk im Ausland[1].
DeeplinkUpdate: 2013...
...sieht es noch einmal ganz anders aus. Inzwischen
dürfen in Deutschland 80 Kanäle FM mit 4 Watt genutzt
werden. Bei AM sind es 40 Kanäle bei ebenfalls 4 Watt und
SSB darf mit 12 Watt betrieben werden.
Die 80 Kanäle FM sind jedoch nur in Deutschland zulässig.
Im Ausland ist in der Regel bei Kanal 1–40 Schluss.
Daher der Hinweis die im Ausland zulässigen Modi[1] zu beachten.
Insbesonders bei Österreich, denn dort darf man mit
selbst mit Multinormgeräten nicht senden wenn sie korrekt
eingestellt sind.