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Deeplink Tipps & Tricks: CB-Funk im KFZ
Die Praxis sieht meistens so aus: Es wird ein CB-Funkgerät
gekauft, irgendwo im Fahrzeug verbaut wo gerade Platz ist und
dann wird losgelegt.
Leider halten sich dabei einige bewusst nicht an die
grundlegendsten Dinge, beispielsweise werden die
Beschränkungen bei den Kanälen ignoriert. Schließlich ist es
»cooler« ein Funkgerät mit 400 oder 800 oder noch mehr
Kanälen zu besitzen. Obendrein dann auch noch mit mehr
Sendeleistung als die vorgegebenen 1 bzw. 4 Watt zu senden,
etc.
Meine Bitte an alle Interessierten: Kauft euch unverbastelte
Funkgeräte. Nutzt das Gerät gemäß der im gesetzlichen Rahmen
zulässigen Kanäle und mit der vorgesehenen Sendeleistung.
Wer unbedingt weiter senden möchte kann gerne auf einen Berg
fahren und sich eine lange Antenne auf das Fahrzeug setzen.
Oder kurz und bündig: Nur weil es »Jedermannfunk« genannt
wird bedeutet es nicht das Jedermann machen darf was er will.
Daher auch ein paar kurze Informationen als »Startpaket« für
all jene, welche sich für CB-Funk im KFZ interessieren und
bisher noch keine oder nur wenige Informationen haben.
Natürlich sind noch weitere Regeln zu beachten, daher kann
und soll diese Seite nicht als »allumfassende
Informationssammlung« betrachtet werden.
DeeplinkZertifikate, Gesetze und Beschriftungen
Alte Funkgeräte haben noch eine sogenannte »FTZ-Nummer« mit
dem »Posthörnchen« daneben. FTZ stand dabei für
»Fernmeldetechnischen Zentralamt der Deutschen Bundespost«.
Der Einbau solcher Geräte ist in Fahrzeugen erlaubt, deren
Erstzulassung vor dem 01.10.2002 erfolgt ist. Die
Rechtsgrundlage dafür ist in § 55a StVZO »Elektromagnetische
Verträglichkeit« und Richtlinie 95/54/EG und Anhänge
nachzulesen. Wie alt die Geräte mit einer solchen FTZ-Nummer
sein können kann man sich denken wenn man weiß, dass im Jahre
1981 die FTZ-Zulassung von CB-Funkgeräten zur Pflicht
geworden sind.
Diese Funkgeräte sind häufig für kleines Geld bei eBay und
auf Flohmärkten zu finden und haben oftmals eine
eingeschränkte Anzahl von zur Verfügung stehenden Kanälen, da
zu damaliger Zeit weniger Kanäle für den CB-Funk in
Deutschland zulässig waren. Für »Wenigfunker«, beispielsweise
wenn das Funkgerät nur wenige Male im Jahr genutzt wird
reichen solche Funkgeräte meistens vollkommen aus und sind
daher trotz ihrem Alter recht beliebt. Jedoch ist zu beachten
ob sie auch im Ausland genutzt werden dürfen, siehe hierzu
die Informationen bezüglich »Wie sieht es im
europäischen Ausland aus?«.
Ein weiteres wichtiges Datum ist der 31.12.1995. Wenn das
Fahrzeug nach diesem Stichtag seine Erstzulassung hatte, sind
die Einbaurichtlinien des Herstellers zu beachten. Ansonsten
erlischt die ABE. Im Falle vom VW T4 wären somit die von VW
benannten Antennenstandorte, beispielsweise auf dem
Fahrzeugdach zu beachten.
Diese Einbaurichtlinien umfassen nicht nur den Ort an welchem
die Antenne montiert werden darf, sondern auch wie Kabel
verlegt werden können bzw. nicht verlegt werden dürfen. Warum
es diese Einbaurichtlinien gibt? Nun, man stelle sich vor man
drückt auf die Taste zum Senden und der Airbag öffnet sich
oder der Motor geht aus. Bei den geringen Sendeleistungen der
Funkgeräte ist dies eher unwahrscheinlich aber eben nicht
unmöglich.
Die neuen Funkgeräte sind inzwischen mit mehreren
Kennzeichnungen und Beschriftungen versehen. Für die legale
Nutzung eines CB-Funkgeräts gilt grundsätzlich, dass es nur
in den Ländern verwendet werden darf, für welcher der
Hersteller des Geräts in genau dieser Bauform die Anmeldung
bei der zuständigen Behörde vorgenommen hat.
Bildautor: [chr]
Insbesondere bei unterschiedlichen Modellen für das
Ausland ist daher nicht nur auf die Modellbezeichnung,
sondern auch auf deren spezielle Eigenschaften bzw.
Einstellungsmöglichkeiten zu achten.
Die neuen Geräte haben ein CE-Zeichen, oft gefolgt von einer
4-stelligen Nummer aufgedruckt oder als Aufkleber am Gehäuse.
Bei ganz neuen Geräten entfällt die 4-stellige Nummer, da die
Geräte nach einer sogenannten »harmonisierten Norm« (z.B.
nach EN 300 433-2) hergestellt wurden.
Fazit: Insbesondere bei sehr günstigen »Neugeräten« im
Internet daher darauf achten, dass sowohl die Normen erfüllt
werden und die möglichen Kanäle zulässig sind. Im
Zweifelsfall lieber ein paar Euro mehr beim Fachhändler für
ein Markengerät bezahlen.