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DeeplinkAuflasten: Drehstabfedern?
Beim T4 sind an der Vorderachse Drehstabfedern verbaut.
Diese gibt es in unterschiedlichen Stärken, daher sind nicht
alle T4 ohne Umbaumaßnahmen auflastbar. Bei manchen T4 müssen
die Drehstabfedern auch getauscht werden, was mit einem nicht
zu unterschätzenden Arbeitsaufwand und natürlich auch Kosten
verbunden ist.
Wenn der T4 an der Hinterachse Tieferlegungsfedern eingebaut
bekommt, muss fast immer auch die Vorspannung der
Drehstabfedern geändert werden. Dadurch kann das Fahrzeug
»tiefergelegt« werden. Ziel der oft in den Unterlagen des
Federnherstellers angegebenen Anpassung ist es, dass das
Fahrzeug wieder »ausgewogen« auf der Straße steht, jedoch
nicht soweit tiefergelegt wird, dass an der Vorderachse bis
auf die Gummipuffer eingefedert wird.
Was dort so »schmierig« aussieht ist übrigens aufgesprühter Rostlöser und nicht etwa heruntertriefendes Öl. Zur Orientierung: Das Bild wurde »in Fahrtrichtung« aufgenommen und hinter dem linken Drehstab ist der Tank zu sehen.
Sehr gut zu erkennen (deutlich besser als auf dem Bild weiter oben) ist die Mutter mit welcher die Drehstabfeder vorgespannt wird.
Durch eine Veränderung der Vorspannung wird nicht nur die Höhe verändert. Nach dem Verändern der Vorspannung müssen unbedingt folgende Punkte überprüft bzw. beachtet werden:
- Spur/Sturz überprüfen und ggf. einstellen lassen. Ein neuer Satz Reifen ist teuer.
- Scheinwerfereinstellung kontrollieren lassen
Abschließend noch eine Warnung: Nicht zu weit herunterschrauben. Ansonsten »schlägt« das Fahrwerk »durch«. Dann ist der Federweg zu kurz und selbst kleine Unebenheiten (Gullydeckel, etc.) werden nicht gefedert bzw. vom Stoßdämpfer absorbiert, sondern direkt auf die Gummipuffer weitergeleitet. Das hat dann wahrlich nichts mehr mit Fahrkomfort zu tun.
So liebe Leute mit den Auflastungssorgen. Jetzt mal noch ein bischen mehr Chaos ins ohnehin vorhandene:
P - (M + N x 68) > N x 68
wobei
P => technisch zulaessige Gesamtmasse in kg
M => Masse in fahrbereitem Zustand in kg
N => Zahl der Sitzplaetze ausser dem Fahrersitz.
Ein solches Fahrzeug gilt nicht als Fahrzeug der Klasse M1.
Okay: VW T4 VR6 Multivan Allstar:
P => 2810
M => 1950 (demnächst 2030 wegen zweitem Gastank, original wären 1870)
N => 6
2810 - (1950 + 6 x 68) > 6 x 68
=> 2810 - 2358 > 408
452 > 408
Ergebnis ist "JA". => Fahrzeug gilt NICHT als Fahrzeug der Klasse M1.
Und was bedeutet das jetzt? Na, das werden wir dann ja am
01.04.05 bei den T4 sehen, welche als PKW laufen.
Weiterhin: Hat jemand seinen T4 zum WoMo umgebaut und ein
Schrank wurde eingetragen, dann wird automatisch ein
Sitz ausgetragen, sofern die Sitzhalterung (Pilzköppe, Haken,
Ösen, etc.) nicht genutzt werden können. Nur weiß ich nicht,
ob ein Bürofz oder WoMo auch in diese Richtlinie fällt. Das werde ich
demnächst herausfinden...