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Auflastungsfeder mit rosa Farbmarkierung in einem VW T4 (Bild um 90° gedreht), Mai 2008

DeeplinkAuflasten: Der Ablauf

Der Ablauf wurde bereits in den FAQ des »gelben« T4-Forums beschrieben. Ich habe ihn um einige Punkte erweitert bzw. den Text ergänzt.

Noch ein Hinweis: Da im folgenden Text immer wieder Verweise auf die Paragraphen der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) vorkommen, sollte der Abschnitt Paragraphen bereits gelesen worden sein.

• Zunächst ist der örtlichen Zulassungsstelle die Möglichkeit bzw. die Regularien der Auflastung erfragen (einzelne Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen). In der Regel kann man aber davon ausgehen, dass die Auflastung auf 2,81 t für die steuerliche Änderung ausreicht.

• Zur Auflastung wird eine schriftliche Freigabe (von VW) benötigt. Es muß geprüft werden ob Federn hinten (wg. Achslast hinten), Drehstäbe vorne (wg. Achslast vorne), Reifen und Bremsen zum Auflasten auf über 2,8 t geeignet sind. Jedes VWN hat Einblick in diese Listen und kann sie ggf. auch Ausdrucken. Beim TÜV waren – nach einer Anfrage von mir – diese Listen ebenfalls in der aktuellsten Version vorhanden.

Daher mein Tipp: Zum freundlichen VWN seiner Wahl gehen und dort das Thema Auflastung ansprechen. Anschließend unter Verwendung des Fahrzeugscheines herausfinden, welche Teile verbaut sein sollen/müssen. Anschließend bieten einem das VWN eventuell sogar schon ein Angebot an, bei dem die zu ersetzenden Teile sowie die Arbeitszeit in etwa angegeben sind.

Es gibt zwei Möglichkeiten diese Liste auch von VW zugeschickt zu bekommen. Die erste Variante wäre mit einer Anfrage per Fax:

Es ist eine Kopie des Kfz-Scheins an die VW AG zu schicken: VW-AG, VW-Service, Technische Abteilung – VK8 Fax: (02 21) 9 83 93 90 oder (02 21) 98 39 21 99, oder direkt in Wolfsburg Fax: (0 53 61) 92 82 82.

Die zweite Möglichkeit ist es, eine E-Mail mit eingescanntem Fahrzeugschein als Attachment abzuschicken. Hierbei allerdings darauf achten, dass das Bild des Fahrzeugscheins zwar gut lesbar, aber nicht zu riesig in der Dateigröße ist. Mit ca. 400 kByte hat man eine gut leserliche Variante des Fahrzeugscheines, welche meines Erachtens gerade noch so als »klein genug« (auf die Dateigröße bezogen) durchgeht. Bitte kein .bmp verwenden - dies wird unkomprimiert abgespeichert. Besser sind .jpg oder .tif.

Die E-Mailadresse lautet: vw@dialogservice.com

• Mit der von einer Werkstatt bestätigten Freigabe von VW (ggf. nach Tausch einzelner Komponenten) kann man zu TÜV, GTÜ oder Dekra. Mit »bestätigt« ist gemeint, dass die Bauteile von einer Werkstatt kontrolliert und »abgehakt« worden sind. Der TÜV hat – auf Anfrage – dieses Vorgehen als Standard. Weiterhin ist ein neues Typenschild (zulässiges Gesamtgewicht über 2,8 t) notwendig. Dies wurde – laut Forenbeiträgen – nicht immer verlangt bzw. kontrolliert. Vor dem TÜV-Besuch sind vor allem bei älteren Fahrzeugen sonstige Mängel natürlich zu beheben.

Vielfach wurde ein Besuch bei GTÜ oder das Kontrollieren von einem Dekra-Prüfer in einer Werkstatt, beispielsweise in Verbindung mit AU/HU, empfohlen. Zum einen ist es oftmals günstiger als beim TÜV, zum anderen entfallen manche »Schikanen«, welche hoffentlich eher zur Ausnahme gehört hatten. Aber aufpassen: Wie oben bereits bei den Paragraphen beschrieben, darf GTÜ und Co. eventuell gar nicht eine Anbaubescheinigung mit geänderten Achslasten bzw. mit dem Vermerk »Kombinationskraftfahrzeug« ausstellen. Das hat dann nichts mit »Schikane« zu tun, sondern liegt einfach nicht im Zuständigkeitsbereich des Prüfers.

• Mit dem Gutachten von TÜV. GTÜ oder Dekra geht es dann zur Zulassungsstelle. Nach Vorlage von KFZ-Brief, KFZ-Schein und Gutachten wird dann das zulässige Gesamtgewicht auf über 2,8 t (meist 2,81 t) eingetragen. Manche TÜV-Stellen können auch direkt in den Brief Eintragungen vornehmen, der Gang zur Zulassungsstelle ist aber unumgänglich, da die Auflastung erst dann »gültig« ist, wenn ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt worden ist. Normalerweise muß aber nichts unternommen werden, da das Amt die Informationen weitergibt. Siehe nächster Absatz.

• Nachdem der neue Fahrzeugschein vorhanden ist, kann gegen den bestehenden KFZ-Steuerbescheid Widerspruch beim zuständigen Finanzamt zur neuen Festsetzung eingelegt werden.

Da bei der Neuerteilung der Betriebserlaubnis (dem Fahrzeugschein) automatisch eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt geht, sollte der geänderte Steuerbescheid per Post von ganz alleine kommen. Sollte nach ca. 6 8 Wochen nichts im Briefkasten gelandet sein, so muß man sich beim FA mit der im Bescheid angegebenen Steuernummer erkundigen. In diesem Falle sollte man bereits einen formlosen Antrag daheim anfertigen und beim Finanzamt abgeben. Inhalt des Schreibens: Amtliches Kennzeichen, Steuernummer und der Hinweis auf die Besteuerung nach dem zulässigen Gesamtgewicht, da es sich um ein Kombinationskraftfahrzeug handelt. Eine Kopie des Fahrzeugscheines sollte beigefügt werden.

Nochmals der Hinweis: Die Auflastung gilt erst ab Eintragung im Fahrzeugschein, rückwirkend zum Monats- oder gar Jahresanfang kann die Steuer nicht zurückverlangt werden.
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