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Auflastungsfeder mit rosa Farbmarkierung in einem VW T4 (Bild um 90° gedreht), Mai 2008

DeeplinkAuflasten: Probleme beim/nach Auflasten

Die wohl häufigsten Probleme beim Auflasten und eine Lösung dafür habe ich hier kurz zusammengefasst. Die Liste ist nicht unbedingt vollständig, sie wird aber natürlich erweitert, wenn ein weiterer Punkt bekannt werden sollte.


Besteuerung ändert sich nicht

Auch wenn das Fahrzeug erfolgreich aufgelastet worden ist und sich der Vermerk »entspricht Kombinationskraftfahrzeug« in Schein und Brief befinden oder aber das Fahrzeug als »So.Kfz WoMo« oder »So.Kfz Bürofz« vom TÜV abgenommen worden ist, kann das Finanzamt eine Besteuerung nach zulässigem Gesamtgewicht verweigern.

»Die Steuerverwaltung ist jedoch hinsichtlich der Fahrzeugart nicht an die Feststellung der Verkehrsbehörde gebunden.«

Im Klartext: Das Finanzamt kann nach einer Besichtigung des Kfz feststellen, dass das Fahrzeug nicht den Anforderungen entspricht. Somit können auch Fahrzeuge über 2,8 t, welche von TÜV oder Dekra als »So.Kfz« oder »Kombinationskfz« eingetragen worden sind, weiter nach Hubraum besteuert werden. Es ist zwar nur selten passiert, aber nicht unmöglich. Eine 100%ige Garantie für »Steuersparen dank Auflasten« gibt es also nicht.

Andere Felgen/Distanzscheiben

Durch das Eintragen von anderen Felgen, evtl. sogar in Verbindung mit Distanzscheiben, können sich bzw. werden sich die Achslasten verändern. In diesem Fall ist mit diesen Felgen meist kein Auflasten mehr möglich. Eine Lösung für das Problem sind Felgen mit ausreichender Traglast. Aus eigener Erfahrung: Sollten solche Felgen eingetragen sein gibt es kein Problme bei VW mit dem Gutachten. Ich hatte bei meiner Anfrage die Formulierung verwendet, dass die Felgen nicht mehr existieren und daher zusammen im Falle eine Auflastung ausgetragen werden. Warum ich extra darauf hinweise? Siehe nächster Absatz.

Bereits eingetragene Federn von Drittanbietern

Wurden bereits (Tieferlegungs-)Federn von einem Drittanbieter verbaut, so kann es sein, dass VW kein Gutachten herausgibt. In diesem Fall freundlich beim TÜV oder VWN vorbeischauen. Die haben die Unterlagen zum Auflasten in der Regel auch immer parat. Sollten die Achslasten der bereits eingetragenen Federn nicht den Angaben von VW widersprechen, so sollte ein Auflasten eigentlich möglich sein.

Einfach mit dem TÜV-Prüfer reden und fragen, ob man erst die »Auflastungsfedern« von VW verbauen soll um anschließend wieder die (Tieferlegungs-)Federn des Drittanbieters mit den (identischen) Achslasten eintragen zu lassen. So unsinnig wie die Aktion klingt sollte jeder vernünftige Ingenieur die bereits verbauten Federn zum Auflasten heranziehen.

ESP-Problematik

Laut übereinstimmenden Postings in den T4-Foren scheint folgendes zu gelten: Alle T4 (sowohl 111 kW als auch 75 kW) mit ESP können »normal« nicht aufgelastet werden, da sie keine Freigabe hierfür von VW erhalten. Sie können höchstens mittels eines »Einzelgutachtens« eine Freigabe erhalten.

Kurz und bündig: Hat der T4 ESP, kann er laut Gutachten von VW nicht aufgelastet werden.

Die ESP-Radsensoren seien Ursprung für das Problem. Ab einer gewissen Achs- bzw. Radlast regeln diese angeblich nicht mehr so wie sie sollen. Daher seitens VW das generelle »Auflastungsverbot« bei T4 mit ESP. Die Information habe ich aus einem T4-Forum, nicht von VW direkt.

Ein »Einzelgutachten« zum Auflasten eines solchen Fahrzeuges gibt es von unterschiedlichen Anbietern. In den bekannten Foren sind Informationen zu finden, welche Anbieter zu empfehlen sind und wieviel ein Gutachten bei den einzelnen Anbietern in etwa wieviel kostet.

Ein Beispiel: Kostenpunkt für ein solches Gutachten sind ca. 300 Euro. Hinzu kommen noch etwa 50 Euro für das Eintragen der Auflastung in den Fahrzeugbrief, was durch den TÜV bzw. die Dekra (i.d.n.B) abgewickelt wird. Sollten zu einem solchen Gutachten noch Fragen bestehen: Bitte die Suchfunktionen der Foren verwenden und dort nachfragen, nicht bei mir. Ich habe keine Auflastung per solchem Gutachten durchgeführt und kann daher nicht wirklich mit »Informationen aus erster Hand« dienen. Danke.

Vorsicht vor schwarzen Schafen! Bei Internetauktionen (eBay) bieten manchmal unseriöse Händler gefälschte Gutachten an. Daher der Tipp: Lieber erst in den Foren Informationen einholen und eventuell 50 Euro mehr bezahlen – dafür ist es dann legal und man fällt nicht auf einen Betrüger rein. Im September 2003 wurden viele T4-Fahrer ... [Gefälschte Gutachten]

Wer Bedenken hat, seinen Fahrzeugbrief zwecks Eintragung zu verschicken, ohne das sich überhaupt jemand das Fahrzeug angeschaut hat: Bei Fragen zu diesem Sachverhalt gibt ein TÜV sicherlich genauere Auskünfte als es mir möglich ist. Bevor ich falsche oder unzutreffende Informationen (weiter)verbreite bitte dort nachfragen. Die sollten es nun wirklich ganz genau wissen.

111 kW ohne ESP – und trotzdem nicht »auflastbar«

Laut VW können alle 111 kW T4, also auch jene ohne ESP, nicht aufgelastet werden. Die Ursache hierfür sei, dass es keine Federn für diese T4 gibt.

Von Drittanbietern sind aber Federn vorhanden, die für die Modelle zugelassen sind und die entsprechenden Achslasten aufweisen. Beispielsweise ist mir die Info über einen erfolgreich aufgelasteten 111kw (Typ 7DZ, EZ 1/99) mittels Federn von KAW untergekommen.

Versicherung wird deutlich teurer

Normalerweise ändert sich bei der Versicherung nichts. Manche Versicherungsvertreter scheinen aber kein Problem mit dem neuen zulässigen Gesamtgewicht bzw. der Bezeichnung »Kombinationskraftfahrzeug« zu haben und wollen dann prompt das aufgelastete Fahrzeug als Lkw versichern.

Dies ist natürlich völlig falsch und entbehrt jeglicher Grundlage. Sollte dies vorkommen, einfach höflich aber bestimmt auf das Kombinationsfahrzeug verweisen und dem damit verbundenen Umstand, das das Fahrzeug nach wie vor ein Pkw ist.

Weitere Fragen?

Sollten noch weitere Fragen unbeantwortet geblieben sein: Einfach bei mir nachfragen. Ich werde mich dann so gut es geht schlau machen und natürlich auch die FAQ hier erweitern. Zum Glück sind in den Foren genügend Leute »vom Fach« mit von der Partie, da läßt sich so manches Problem bzw. so manche Frage recht schnell klären.
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