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Auflastungsfeder mit rosa Farbmarkierung in einem VW T4 (Bild um 90° gedreht), Mai 2008

DeeplinkAuflasten: Was wird benötigt?

Zunächst mal muss der T4 folgendes mitbringen:

• Sitzplätze hinten – oder zumindest die Befestigungen für Sitze bzw. Sitzbänke und Gurte. Ein »nackter« Transporter kann nicht als Kombinationskraftfahrzeug zugelassen werden, da er ja einen reinen Lieferwagencharakter hat, und daher nicht als »Kombi« (also zur Personenbeförderung) verwendet werden kann.

• Keine Fenster, kein Kombinationskraftfahrzeug. Zumindest bei einigen Prüfern. Andere scheinen sich an die Vorgaben zu halten, welche einem Wohnmobil abverlangt werden: Wenn keine Trennwand zum »Führerhaus« (in den WoMo-Anforderungen »im nicht vom Fahrerhaus abgeteilten Wohnraum« genannt) vorhanden ist, genügt ein Fenster an der Seite oder eins in der Heckklappe. Ansonsten wären zwei in den Seitenteilen oder eins in einer der Seitenwände und eins in der Heckklappe (also insgesamt zwei) notwendig.

Weiter geht es nun mit den technischen Möglichkeiten, den T4 aufgelastet zu bekommen. Grob eingeteilt gibt es vier Möglichkeiten einen T4 aufzulasten:

• Ohne Umbaumaßnahmen
• Mit Umbaumaßnahmen (Teile von VW)
• Mit Umbaumaßnahmen (»fremde Federn«)
• Gutachten (Beispielsweise bei T4 mit ESP)

Der Reihe nach nun die einzelnen Möglichkeiten mit ihren Vor- und Nachteilen im Detail.

Ohne Umbaumaßnahmen

Dies ist die wohl günstigste Variante. Am Fahrzeug muss nichts verändert werden, die Traglast der Achsen ist für eine Auflastung in Ordnung und lediglich eine Änderung der Papiere ist notwendig.

Ob der T4 ohne Änderungen aufgelastet werden kann, gibt VW mitteils eines Gutachtens bekannt. Dies muss angefordert werden (siehe unter »Ablauf«).

In den Modellen Multivan und Caravelle werden die sogenannten VW-Tieferlegungsfedern mit grauer Farbmakierung verbaut. Mit diesen Federn ist keine Auflastung von VW per Gutachten möglich, es müssen andere Federn verbaut werden. Verwendet werden von VW Federn mit rosa Farbmarkierung, mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Mit Umbaumaßnahmen (Teile von VW)

Im bereits angesprochenen Gutachten von VW kann allerdings auch stehen, dass Umbauten vorgenommen werden müssen. Bekannte Punkte sind hierbei die Drehstabfedern vorne sowie und/oder die Spiralfedern hinten.

Bei einigen T4 müssen auch die Stoßdämpfer getauscht werden, damit das Fahrzeug dem Gutachten von VW entspricht. Je nach Laufleistung und Einsatzart sind aber eventuell schon andere Stoßdämpfer verbaut. Sollten keine Stoßdämpfer von VW verbaut worden sein, gibt es bei den Stoßdämpfern von Sachs vermutlich keine Probleme. Die verbaut/verkauft VW selbst. Stoßdämpfer von Koni, Bilstein, etc. haben meist ein Gutachten dabei, dass sie den Serienstoßdämpfern entsprechen bzw. die gleichen Eigenschaften aufweisen.

Auch Kleinteile wie Zugfedern und Dämpfungspuffer stehen auf der Liste der zu überprüfenden Teile.

Bei VW sind die Federn für die Hinterachse allerdings nicht unbedingt sonderlich günstig zu bekommen, vor allem haben die sogenannten »rosa Federn« (so genannt wegen ihrer rosafarbenen Markierung) die unangenehme Eigenschaft, den T4 »höherzulegen«. Daher gleich zur dritten Variante und wie man den T4 mit »fremden Federn« schmücken kann.

Mit Umbaumaßnahmen (»fremde Federn«)

Sogenannte »Tieferlegungsauflastungsfedern« gibt es unter anderem von den Firmen Weitec, H&R, Eibach, K.A.W., Lowtec und sicherlich noch einigen weiteren. Auch Komplettfahrwerke wie beispielsweise von ProjektZwo eignen sich oftmals zum Auflasten.

Es soll vorgekommen sein, dass TÜV-Prüfer ein Auflasten mit fremden Federn (also »Nicht-VW-Federn«) abgelehnt hatten. Eigentlich grundlos. Natürlich müssen die Achslasten stimmen, die Anforderungen dem Einsatzzweck entsprechen und die Federn für das Modell zulässig sein. In vielen Fällen wäre ein Federntausch nach dem Auflasten kein Problem, da die Auflastung bereits durchgeführt worden ist und lediglich die anderen Federn eingetragen werden müssen. Daher als Tipp für alle Auflastwilligen: Genau so argumentieren: »muss ich jetzt erst andere Federn kaufen, auflasten, die Fedenr wieder ausbauen und dann diese Federn hier einbauen? Das sind doch unnötige Kosten – zumal die Spur dann zweimal kontrolliert/eingestellt weren müßte...«. Dabei natürlich immer sachlich und vor allem höflich bleiben, vielleicht noch an das technische Wissen der Prüfer appelieren.

Noch etwas Hintergrundwissen dazu: Wenn im Gutachten der (Tieferlegungs-)federn nicht zusätzlich auch die Auflastung angegeben ist, dann ist eigentlich die Auflastung mit diesem GA nicht möglich. Schließlich hat der Prüfer keinen Nachweis über die Möglichkeit, auf 2,81 t aufzulasten. Das Gutachten von VW bezieht sich schließlich nur auf die Federn von VW selbst. Das Auflasten mit andere Federn als im Teilegutachten von VW angegeben ist somit ein eindeutiger §21- bzw. §19 Abs.2-Fall, also nur Briefeintragung beim aaS. Ist die Auflastung im Gutachten der »Fremdfedern« beschrieben, so besteht kein Problem für jegliche Überwachungsorganisation.

Oftmals die Lösung für das Problem: Ganz frech fragen »Wenn ich jetzt mit VW-Federn vorfahre bekomme ich ihn aufgelastet? Okay. Dann machen sie gleich nächste Woche noch einen Termin, da fahre ich dann mit den Tieferlegungsfedern vor, dann ist er ja schon aufgelastet...«. Wenn alle Stricke reißen muss eben ein anderer TÜV oder GTÜ oder Dekra dran glauben.

Bisher hat noch jeder seinen T4 legal aufgelastet bekommen. Bezugsquellen für solche Federn sind weiter unten angegeben.

Wichtig beim Federkauf: Im Vorfeld abklären, ob die Federn überhaupt in den T4 eingebaut werden dürfen. Die Teilegutachten des Herstellers beinhalten Listen mit den Modell bzw. den ABE-Nummern der Fahrzeuge, in welche die Federn verbaut werden dürfen. Im Fahrzeugbrief sind diese Nummern einfach zu finden.

Weiterhin ist im Gutachten von VW oftmals folgender Absatz zu finden:

»Fahrzeuge, die werkseitig mit der erhöhten Nutzlast ausgestattet sind oder bei denen die Summe der Achslasten größer/gleich 2840 kg ist, können ohne technische Änderungen auf 2800 kg bzw. 2810 kg aufgelastet werden.«

Im Klartext: Ist an der Vorderachse die Achslast schon ausreichend, genügt an der Hinterachse eine höhere Achslast, wie sie durch Auflastungstieferlegungsfedern bzw. Tieferlegungsfedern mit einer entsprechenden Achslast erreicht werden können. Dies als abschließender Tipp für den Besuch bei TÜV, GTÜ oder Dekra. Dort beim Erklären des Vorhabens auf diesen Absatz hinweisen.

So gesehen wird zunächst aufgelastet (mit dem Schreiben von VW) und nach dem Auflasten erfolgt der Tausch der Federn, welche zum Auflasten geeignet sind. Das beides sozusagen »auf einen Schlag« passiert, ändert ja nichts am Sachverhalt.

Gutachten (Beispielsweise bei T4 mit ESP)

Sollte die Freigabe von VW nicht erfolgen, so läßt sich ohne weiteres keine Auflastung durchführen. In diesem Falle ist ein Gutachten erforderlich. Bei den Problemen habe ich es im Bezug auf ESP ausführlicher behandelt. Bitte dort unter dem Punkt »ESP-Problematik« weiterlesen.
(i.d.n.B) ...
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