DeeplinkAnforderungen an das KFZ
»Pflicht« für die Zulassung als So.KFZ Bürofahrzeug- Fest mit dem Fahrzeug verbundener Tisch. Ein Klapptisch (Multivan) ist ausreichend.
- Sich gegenüberstehende Sitze (»Büroatmosphäre«)
- Schrank bzw. Stauraum
Quellen: Telefonate und Gespräche vor Ort mit Ingenieuren beim TÜV Bayern
Erfahrungswerte von Leuten, die erfolgreich ihre Fahrzeuge zum Bürofahrzeug umgemeldet haben:- Ein Schrank war nicht notwendig. Einfach eine Kunststoffwanne hinter die Rücksitzbank und diese als »Stauraum für Akten« bezeichnet. Würde ein Schrank (beispielsweise eine sogenannte »Weekendbox« eingebaut werden, so wird diese fest in Brief und Schein vermerkt, ein Sitzplatz wird gestrichen).
- Auch Caravellen wurden ohne Umbaumaßnahmen als Bürofahrzeug anerkannt. Voraussetzung war allerdings, das Fahrer- und/oder Beifahrersitz auf einer Drehkonsole montiert waren und die Sitzbank in der zweiten Reihe einen »Tisch« dargestellt hat.
Inzwischen sind mir eingescannte »Anforderungslisten« zugemailt worden. Darin werden verbindliche Anforderungen an ein Bürofahrzeug gestellt. Unter anderem wird eine Stehhöhe von mindestens 1,6 m gefordert (auch wenn da der Durchschnittsdeutsche wohl nicht stehen kann), die Beleuchtung des Arbeitsplatzes wird vorgeschrieben und noch ein paar andere Punkte.
Es wurden schlicht und ergreifend die Anforderungen an einen (Büro)Arbeitsplatz nach der Arbeitsstättenrichtlinie in Anforderungen für das Fahrzeug umgesetzt. Somit kämen nicht mal frühere Polizei- oder Telekomfahrzeuge mit deutlich mehr Bürocharakter für die Umschreibung zum Bürofz in Frage, mal von den Fahrzeugen mit Hochdach abgesehen.
»Empfehlungen« für die Zulassung als So.KFZ Bürofahrzeug
Vorneweg der Hinweis, dass man »Empfehlungen« nicht nachzukommen braucht. Eine Empfehlung ist keine »Voraussetzung«. Bisher hat jeder TÜV-Ingenieur dieser Schlußfolgerung folgen können und es ebenso gesehen. Natürlich gibt es keine Garantie das der Ingenieur nicht doch auf einer der folgenden Punkte beharrt. Argumente, warum man die Empfehlungen nicht umsetzen müßte, sind unter den fettgeschriebenen Punkten als Bemerkungen zu finden.
Bitte auch die beiden Absätze des vorangegangenen Punktes »Pflicht für die Zulassung« lesen. Dort wird erklärt, warum einige der hier als »Empfehlungen« aufgeführte Punkte andernorts bereits als »Pflicht« angesehen und verlangt werden.
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220 Volt Anschluß im Fahrzeug
Loch in die Seitenwand, CEE-Anschluß ran und dann noch FI-Schutzschalter und 220 Volt-Steckdosen installieren? Warum? Man kann auch ein Verlängerungskabel in den Bus hineinlegen (an der Schiebetüre, es wird nichts eingeklemmt) bzw. es sind nicht zwangsläufig überall 220 Volt vorhanden. Ein Transformator soll eingebaut werden? Das Laptop funktioniert mit einem Akku - das Handy ebenfalls. -
Hochdach
Früher (bis 2005) war sowohl beim Bürofahrzeug auch bei Wohnmobilen keine »Stehhöhe« gefordert. Somit konnte argumentiert werden, dass man nicht im Stehen verhandelt, sondern eben im Sitzen.
Inzwischen ist bei Wohnmobilen eine Stehhöhe von 1,70 m im Bereich von Kocher/Spüle vorgeschrieben, beim Bürofahrzeug ist es anscheinend noch immer Ermessenssache vom TÜV-Prüfer. Wie das Finanzamt entscheidet ist damit aber noch immer nicht geklärt. -
zusätzliche Innenbeleuchtung
Die Leute im Multivan sollte diese Empfehlung eigentlich erfüllen. Ansonsten kann wieder argumentiert werden, dass man auch eine kleine Schreibtischlampe an den 220 Volt-Anschluß (Verlängerungskabel) anschließen könnte. -
Schrank
In den Anforderungen wird von »Stauraum« gesprochen, nicht explizit von einem Schrank (wie auch beim Wohnmobil). Daher reicht eine Kunststoffwanne hinter der Rücksitzbank vollkommen als »Aktenablage« aus. Ein anderes Argument wäre: Unterlagen sind im Aktenkoffer und im Laptop. Man fährt ja schließlich kein Aktenarchiv in der Gegend herum. -
Standheizung
Wer sagt, dass das Fahrzeug auch im Winter genutzt wird? Das eine Klimaanlage vorgeschrieben wird kam mir bisher auch nicht unter. Sollte er doch partout nicht von der Standheizung runter wollen: 220 Volt via Verlängerungskabel und dazu einen Heizlüfter oder einen Frostwächter als Argument anbringen.
Anforderungen an das Bürofahrzeug – nach Arbeitsplatzrichtlinien
Der folgende Text müßte den »Büroarbeitsplatz«-Anforderungen entsprechen:
Anforderungen an SO.KFZ BUEROFZ
Die Technischen Prüfstellen wenden den nachstehenden Anforderungskatalog an ein „sonstiges Kraftfahrzeug Bürofahrzeug“ [SO.KFZ BUEROFZ] einheitlich an. Dabei werden die für den Einsatzbereich oder Verwendungszweck der Fahrzeugart wesentlichen Aspekte herangezogen:- Ein Büro dient der Verrichtung von Schreib- und Verwaltungstätigkeiten.
- An diesen Arbeitsplätzen soll über längere Zeit gearbeitet werden, so daß arbeitsmedizinische und ergonomische Gesichtspunkte zu beachten sind.
Folgende Minimalforderungen sind an diese Fahrzeugart zu stellen :
- Der Büroteil muss den überwiegenden Teil des Fahrzeugs ausmachen.
- Mindestabmessungen jeder Schreibtischfläche mindestens 100 x 60 cm.
- Schreibtische und Büromöbel müssen unter allen Fahr- und Betriebszuständen ausreichend befestigt bzw. standfest sein.
- Schubkästen und Türen müssen mit Auszugsperren versehen sein.
- Abrundungsradien an Schreibtischen und Büromöbeln mindestens 3 mm.
- Arbeitshöhe von Schreibtischen mindestens 65, höchstens 75 cm.
- Arbeitshöhe von Schreibmaschinentischen mindestens 58 cm; höchstens 68 cm.
- Mindestabmessungen der Beinräume unter Schreibtischen und Schreibmaschinentischen: in der Tiefe 60 cm, in der Höhe 62 cm, in der Breite 58 cm (Einschränkungen siehe ZH 1/ 535, Abschnitt 4.1.8 )
- Sitzgelegenheiten am Büro-Arbeitsplatz müssen höhenverstellbar, drehbar und kippsicher sein.
- Beleuchtungsstärke im Bereich des Arbeitsplatzes mindestens 600 Lux (800 bis 1200 Lux sind anzustreben, der Nachweis der Beleuchtungsstärke kann ggf. durch einen arbeitsmedizinischen Dienst oder die Berufsgenossenschaft erfolgen).
- Höhe über der Sitzfläche am Arbeitsplatz mindestens 1000 mm.
- Lichte Höhe im übrigen Büroraum des Fahrzeugs mindestens 1650 mm (siehe Abschnitt 2 der Anlage X zur StVZO).
- Standheizung mit einer für den Innenraum ausreichenden Heizleistung.
»Pflicht« für die Zulassung als So.KFZ Wohnmobil
- Sitzgelegenheit mit Tisch
- Schlafplätze, wobei auch Sitzgelegenheiten, die zu Schlafplätzen umgewandelt werden können ausreichend sind
- Küche bzw. Kocheinrichtung
- Schrank bzw. Stauraum
Quellen: TÜV-Broschüre »Tips für Wohnmobilselbstausbauer« (Prüfstelle Ludwigsburg), TÜV-Broschüre »Tips Wohnmobil im Eigenbau« sowie Telefonate und Gespräche vor Ort mit TÜV-Prüfern
Wie man schon am Rechtschreibfehler (»Tips« anstatt »Tipps«) bei der Quellenangabe der Broschüren sehen kann, handelt es sich bei den Quellen um ältere Schriftstücke. Ein paar Erfahrungswerte von Leuten, die selbst einen Ausbau vorgenommen haben bzw. ihr Fahrzeug mit minimalstem Aufwand als Wohnmobil zugelassen haben wollten:- Als Sitzgelegenheit mit Tisch reicht in jedem Falle die Multivan-Ausstattung beim T4 aus. Es wurden auch Caravellen als Wohnmobil zugelassen, bei denen die umgeklappte zweite Sitzreihe als Tisch fungiert hat (siehe auch oben beim Bürofahrzeug).
- Wenn wir gerade bei Caravellen sind schlagen wir gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Unter die Heckablage wurde ein kleiner Schrank (Stichwort »Weekendbox«) verbaut. So ging kein Sitzplatz verloren und man konnte die durch das umlegen der Sitzbänke entstandene Fläche als »Bett« nutzen. Natürlich mußte zumindest eine Faltmatratze noch mit im Fahrzeug geführt werden. Ich habe auch schon Bildern von klappbaren Holzauflagen als Unterkonstruktion gesehen.
- Als Kocher ging auch ein Spirituskocher, welcher auf einer ausziehbaren/-klappbaren Platte bzw. in einer Schublade montiert war. Wird ein Gaskocher mit Anschluß an eine Gasflasche verwendet, so muß die komplette Anlage abgenommen werden und unterliegt – je nach Umfang der Installation – gegebenenfalls der alle zwei Jahre fälligen Prüfung der Gasanlage.
Nur noch abschließend ein kleiner Tipp zur Kochermontage: Wird sowieso ein Schrank mit Spüle verbaut, so kann der Kocher auch nach außen (also zur Schiebetüre hinaus) klappbar montiert werden. So erspart man sich den Wasserdampf im eigenen Fahrzeug. Natürlich bleibt die Küche dann kalt wenn man kein Vorzelt sein Eigen nennt und es regnet... Hat alles seine Vor- und Nachteile. Aber ich gehe jetzt nicht weiter auf Ausbautipps für Wohnmobile ein.