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DeeplinkUmweltzonen und der VW T4
Warum ich die Informationen zu den Umweltzonen bei den Auflastungsinformationen mit eingegliedert habe? Na, weil die gerade beim T4 eine durchaus wichtige Rolle spielt. Später mehr dazu. Zunächst ein paar allgemeine Informationen.
Seit dem 1. März 2007 gibt es die Umweltplaketten (auch
Feinstaubplaketten, Umweltzonenvignetten oder liebevoll
»neue Abzockdinger« genannt), welche von TÜV, Dekra, GTÜ
und Zulassungsstellen ausgegeben werden.
Auch Werkstätten welche Abgasuntersuchungen durchführen
können, können die Plakette ausgeben. Man kann die
Plaketten überall in Deutschland für sein Fahrzeug holen.
Notwendig ist lediglich die Vorlage des Fahrzeugscheins
beziehungsweise die sogenannte Zulassungsbescheinigung
Teil I.
Anhand der dort vermerkten Schlüsselnummer und weiterer Kriterien (Gattungsart, zulässiges Gesamtgewicht) kann anhand von Tabellen ermittelt werden in welche Schadstoffgruppe (auch gerne in den Medien als »Umweltklasse« bezeichnet) das Fahrzeug eingeteilt wurde.
Auf dem Bild links ist eines der möglichen Schilder zu sehen, welches den Beginn einer Umweltzone markiert.
Je nachdem für welche Fahrzeuge die Einfahrt erlaubt ist, befinden sich stilisierte Plaketten auf dem Zusatzschild. Nach und nach werden die »schlechteren Fahrzeuge« ausgesperrt in dem die roten und gelben Plaketten von den Zusatzschildern verschwinden werden.
Update November 2009
In Neu-Ulm wurden inzwischen die erste Stufe der Umweltzone ebenfalls eingeführt. Seit dem 1. November 2009 dürfen nur noch Fahrzeuge mit Plaketten (rot, gelb und grün) die entsprechend ausgewiesenen Bereiche der Stadt befahren.
Den oberen Absatz habe ich stehen gelassen, aber durchgestrichen. Denn die Lösung von Ulm und Neu-Ulm hat ein »Plaketten-Niemandsland« geschaffen. Auf den Donaubrücken, welche die beiden Städte miteinander verbinden, ist keine Umweltzone.
Dies ließ sich verwaltungstechnisch wohl nicht anders umsetzen? Jedenfalls verlässt man mit dem Befahren der Brücke die eine Umweltzone, fährt durch einen nicht reglementierten Bereich (die Brücke) und landet dann am anderen Ufer wieder in einer Umweltzone.
Update November 2012
Mit dem Monatswechsel kam die nächste Änderung: Es ist nun seit dem 5. November 2012 in Neu-Ulm nur noch Fahrzeugen mit gelber und grüner Plakette das befahren der als Umweltzonen deklarierten Bereiche gestattet.
Update Februar 2013
Die Umweltzonen von Ulm und Neu-Ulm unterscheiden sich seit letztem Monat erneut voneinander. In Ulm sind nun nur noch Fahrzeuge mit grüner Umweltzonenplakette beziehungsweise der dazugehörigen Einstufung erlaubt. In Neu-Ulm dürfen weiterhin Fahrzeute mit roter und gelber Plakette ebenfalls noch die Umweltzonen befahren.
DeeplinkEntspricht die Emissionsgruppe der Schadstoffgruppe?
Klare Antwort: »Nicht unbedingt«.Wie läuft überhaupt die Einteilung ab? Es wird sehr viel »ich denke mir mal das ist so« in Internetforen als »ich weiß das ist so« verbreitet.
Daher erstmal eine Korrektur eines häufig aufgeführten Fehlers: Die Schadstoffklassen entsprechen nicht den Emissionsklassen.
Ein Fahrzeug mit Einstufung »Euro 2« hat nicht automatisch die Schadstoffgruppe 2 (rote Plakette). Bestes Beispiel dafür ist mein Benziner, welcher die Einstufung »Euro 2« hat, aber die oben gut sichtbare grüne Plakette für die Schadstoffgruppe 4 erhält.
Natürlich kann es vorkommen das ein Fahrzeug mit Euro 2 auch in die Schadstoffgruppe 2 kommt, bei einem Diesel ist dies möglich. Aber es ist kein direkter Zusammenhang zwischen »Euro 2« und »Schadstoffgruppe 2«.
Auf den meisten Seiten wird eine Tabelle angegeben. Die von mir zitierte Tabelle kann jedoch Fehler beinhalten da ich beispielsweise bei den Aktualisierungen zwischen Frühjahr 2007 und Frühjahr 2008 diverse Ergänzungen machen musste. Es kamen innerhalb von einem Jahr für einige Fahrzeuge andere Einstufungen zustande. Für besondere Kombinationen bestehen Ausnahmen. Diese sind per Änderungen in den Gesetzestexten schon gültig, jedoch unter Umstünden noch nicht in der Tabelle berücksichtigt.
Unterschiede zu anderen, älteren Tabellen, welche weiterhin online und in den Printmedien zu finden sind, sind ebenfalls möglich.
Daher ist die Tabelle als Orientierungshilfe, nicht unbedingt aber als zuverlässige Quelle zu verstehen. Die aktuellsten Informationen sollten die zuständigen Betriebe und Behörden (hoffentlich) parat haben.
Schadstoffgruppe | 1 (keine Plakette) | 2 | 3 | 4 | |
Benziner |
Pkw entspricht Fz der EU-Klasse M11 (z.B. Trapo mit Sitzen hinten, Caravelle, Multivan und WoMo mit max. 2,8 t zul.GG.) |
alle übrigen |
01, 02, 14, 16, 18 bis 70; 71 bis 75 im Falle von Gasfahrzeugen nach Richtlinie 2005/55/EG (vormals 88/77/EWG) |
||
Lkw / Busse entsprechen Nfz der EU-Klassen
M22 , M33 und N4 (z.B. Trapo mit LKW-Zulassung und Womo über 2,8 t zul.GG) |
30 bis 55, 60, 61; 70, 71, 80, 81, 83, 84, 90, 91 im Falle von Gasfahrzeugen nach Richtlinie 2005/55/EG (vormals 88/77/EWG) |
||||
Diesel |
Pkw entspricht Fz der EU-Klasse M11 , mit
PMS5 nachgerüstet auf: (z.B. Trapo mit Sitzen hinten, Caravelle, Multivan und WoMo mit max. 2,8 t zul.GG.) |
Stufe PM 01: 19, 20, 23, 24; Stufe PM 0: 14, 16, 18, 21, 22, 34, 40, 77 | Stufe PM 0: 28, 29; Stufe PM 1: 14, 16, 18, 21, 22, 25 bis 27, 34, 35, 40, 41, 71, 77 | Stufe PM 1: 276, 49 bis 52; Stufe PM 2: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 48, 67 bis 70; Stufe PM 3: 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 66 und Stufe PM 4: 44 bis 70 | |
Pkw entspricht Fz der EU-Klasse M11 (z.B. Trapo mit Sitzen hinten, Caravelle, Multivan und WoMo mit max. 2,8 t zul.GG.) |
25 bis 29, 35, 41, 71 | 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72 | 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70, 73 bis 75; sowie (unabhängig von der SN) alle Pkw, die mit PM 5 gekennzeichnet sind | ||
Lkw /Busse entsprechen Nfz der EU-Klassen
M22 , M33 und N4 (z.B. Trapo mit LKW-Zulassung und Womo über 2,8 t zul.GG) |
20, 21, 22, 33, 43, 53, 60, 61 | 34, 44, 54, 70, 71 | 35, 45, 55, 80, 81, 83, 84, 90, 91 | ||
Lkw /Busse entsprechen Nfz der EU-Klassen
M22 , M33 und N4 mit
PMS (z.B. Trapo mit LKW-Zulassung und Womo über 2,8 t zul.GG) |
Stufe PMK 01: 40 bis 42, 50 bis 52; Stufe PMK 0: 10 bis 12, 30 bis 32, 40 bis 42, 50 bis 52 | Stufe PMK 0: 43, 53; Stufe PMK 1: 10 bis 12, 20 bis 22, 30 bis 33, 40-bis 43, 50 bis 53, 60, 61 | Stufe PMK 1: 44, 54; Stufe PMK 2: 10 bis 12, 20 bis 22, 30 bis 34, 40 bis 45, 50 bis 55, 60, 61, 70, 71; Stufe PMK 3: 33 bis 35, 44, 45, 54, 55, 60, 61; Stufe PMK 4: 33 bis 35, 44, 45, 54, 55, 60, 61 |
2 Klasse M2: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.
3 Klasse M3: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen.
4 Klasse N: Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern.
5 PMS: Partikelminderungssystem, auch »Feinstaubfilter« oder »Partikelfilter« genannt.
6 Pkw mit Schlüsselnummer »27« bzw. »0427« und der Klartextangabe »96/69/ EG I« mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mehr als 2500 kg ist nach Anhang 2 Abs. 1 Nr. 4 n) der Kennzeichnungsverordnung eine grüne Plakette zuzuteilen. Dies erfolgt dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Pkw die Anforderungen der Stufe PM 1 der Anlage XXVI StVZO einhält.
Quelle: TÜV Nord (Januar 2008) mit Ergänzungen von Martin Schmidt
DeeplinkWas kostet so eine Plakette?
Zwischen 5 und 15 Euro. Wieso so unterschiedlich? Ich weiß es nicht. Telefonisch hatte ich von einem Mitarbeiter des TÜV die Information erhalten, dass sie 15 Euro pro Plakette haben wollen. Ob dies nun eine abschreckende Maßnahme war oder der tatsächliche Preis? Ich weiß es nicht.Anfang März 2007 habe ich im Internet nach den Preisen gefahndet. In der Regel wurden Beträge zwischen 5 und 6 Euro genannt. Ich habe bei einer Zulassungsstelle in Baden-Württemberg 5 Euro für die Plakette von meinem Bus gezahlt.
Wie schon ganz oben zu lesen war, sind Werkstätten bei der Preisgestaltung an keine Vorgaben gebunden. Daher lohnt sich eventuell ein Anruf bevor man eine Plakette erwerben möchte. Wo gibt es diese Umweltzonen? Ich wohne im Südwesten Deutschland, daher habe ich die Pressemeldungen über geplante Termine der Einführungen der Umweltzonen primär dort mitverfolgt. Stuttgart wird zum 1. Juli 2007 Umwelzonen einführen, Tübingen hat zum 1. Oktober 2007 erste Umweltzonen angekündigt, bei Reutlingen hieß es zunächst, dass erst 2008 Umweltzonen ausgewiesen werden sollten, dann war plötzlich in den Medien auch vom 1. Juli 2007 die Rede.
Am einfachsten wird es wohl sein, sich bei der zuständigen Gemeinde bzw. der Internetseite der Gemeinde zu informieren. Es ist wahrscheinlicher das in Großstädten die Umweltzonen eingerichtet werden, da kleinere Ortschaften schlichtweg gar keine Messgeräte zum Ermitteln der Luftqualität besitzen.
<<h1> DeeplinkWie werden die Umweltzonen gekennzeichnet? Für die Umweltzonen werden neue Verkehrszeichen eingeführt. Diese ähneln den bekannten »Tempo 30 Zone«-Schildern und erhalten ein Zusatzschild auf welchem die zugelassenen Fahrzeuge mittels Darstellung der zulässigen Plaketten (rot, gelb und grün) dargestellt werden.
Noch sind keine solchen Schilder aufgestellt. Sobald ich eins sehe wird es fotografiert und hier mit eingefügt.
Update vom Januar 2008: Inzwischen stehen einige Schilder, jedoch wohne ich nicht in der nähe von bereits eingerichteten Umweltzonen. Es wird also vermutlich noch etwas mit einem Bild dauern.
DeeplinkWas passiert wenn ich in eine Zone einfahre und keine Plakette habe?
Ende 2007 konnte der Tagespresse entnommen werden, dass das Einfahren in Umweltzonen ohne Genehmigung, also ohne notwendige Plakette oder Ausnahmegenehmigung, 40 € Bußgeld sowie einen Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg zur Folge hat.DeeplinkWohin kleben?
Ob nun oben oder unten konnte ich im Web und auch beim Gespräch mit dem netten Menschen der Zulassungsstelle nicht klar herausfinden.
Glaubt man dem Bild auf der Rückseite der Plakette, so habe ich sie richtig aufgeklebt: Eher ein Stückchen weiter unten als oben am Rand der Windschutzscheibe.
Für das tägliche Parken habe ich mir eine andere, einfachere Sonnenschutzmatte gekauft. Diese hat ihre Saugnäpfe etwas anders platziert. Daher sitzt meine Plakette jetzt relativ weit oben.)
Sieht etwas »seltsam« aus, aber funktionierende Saugnäpfe haben bei mir Vorrang. Ach ja: Wer einen Grünkeil oben an der Windschutzscheibe hat sollte bei der Montage natürlich darauf achten, dass die Plakette nicht teilweise oder gar vollständig vom Grünkeil verdeckt wird. So etwas passiert nicht? Anscheinend schon, denn mir ist es bei einem Golf III schon aufgefallen.
DeeplinkUnd die alte G-Kat-Plakette?
Es gab auch mal die sogenannten »Ozonplaketten«. Mein
'96er VR6 hatte auch so ein schickes, achteckiges etwas
rechts oben in der Ecke kleben. Eingeführt wurden diese
1995.
Seit 01.01.2000 haben diese Plaketten keine Bedeutung mehr.
Das Gesetz, welches ein Fahrverbot bei zu hohem Ozongehalt
in der Luft beinhaltete, lief zum 31.12.99 aus. Auch jetzt
gibt es noch kein neues Gesetz, welches ein solches
Fahrverbot im Falle eines »Ozon-Alarms« regeln würde. Man
wird nur per Radio und TV dazu aufgefordert, unnötige
Fahrten zu unterlassen.
Kurzum: Wer sie noch hat kann sie als originelles Merkmal
an der Scheibe kleben lassen oder auch entfernen.
Und um es ein für alle mal klarzustellen: Die
»Feinstaubplakette« ersetzt nicht die »Ozon-Plakette«. Denn
es hat zum einen einen völlig anderen Grund warum die
»Feinstaubplakette« eingeführt wurde, außerdem würde ein
Ersetzen (zumindest bei mir) bedeuten, dass es einen
nahtlosen Übergang vom einen zum anderen System gibt.
Jedoch kann man die alte »Ozon-Plakette« ja bereits seit
dem 01.01.2000 von der Windschutzscheibe kratzen, da sie
seit dem keine Bedeutung mehr hat.
DeeplinkSo viele Informationen – aber was hat jetzt Auflasten mit der Schadstoffgruppe zu tun?
Ich habe im Februar eine E-Mail von einem sicherlich aufgebrachten Besitzer eines T4 Diesel mit langem Radstand und Cathargo-Ausbau erhalten. Nach acht Jahren mit dem T4 musste er jetzt feststellen, dass er nur eine Plakette der Schadstoffgruppe 1 (rot) erhalten würde.Grund hierfür: Der Cathargo ist als WoMo zugelassen und hat mehr als 2,8 t zul.GG.
Ein Fahrzeug mit Schlüsselnummer »33«, der Gattung »sonstiges KFZ WoMo« und mehr als 2,8 t zul.GG landet nach der Regelung im März 2007 in der Schadstoffgruppe 1.
Was den Besitzer allerdings wirklich aufgebracht hat war die scheinbare Tatsache, dass das identische Fahrzeug mit exakt oder weniger als 2,8 t auf einmal in die Schadstoffgruppe 4 (grün) »mutiert«.
Nur durch die Änderung des zul.GG um 100 kg wird der Bus »umweltfreundlicher«? Dem wäre so, wenn die Schlüsselnummer »33« auch nach dem Ablasten identisch bleibt. Beim WoMo verändert sich der erste Teil der Schlüsselnummer. Fahrzeuge bis 2,8 t haben die »04«, Fahrzeuge ab 2,8 t die »06« vorangestellt. Wie/ob sich die Schlüsselnummer beim Ablasten verändert sollte vor dem eigentlichen Ablasten hinterfragt werden.
Ähnliches blüht den Besitzern anderer Fahrzeuge sowie all jenen, welche ihren T4 als LKW zugelassen haben. Um beim Beispiel zu bleiben: Ein LKW mit Schlüsselnummer »33« wird ebenso wie das WoMo mit mehr als 2,8 t zul.GG behandelt, da sich beide Fahrzeuge in der gleichen Einstufung befinden. Dabei ist es beim LKW jedoch nicht relevant wie hoch das zul.GG ist.
Ein LKW mit Schlüsselnummer 33 hat in jedem Fall die Schadstoffgruppe 3 (rot). Dies ist auch der Tabelle oben zu entnehmen.
DeeplinkMeine Schlüsselnummer passt nicht!
Ich habe in Foren gelesen, dass bei einigen »Wohnmobil ab
Werk«-Fahrzeugen keine Schlüsselnummer bzw. die
Schlüsselnummer »00« eingetragen ist. In der
Zulassungsbescheinigung Teil I haben diese Fahrzeuge zwei
Striche (»--«) anstatt der Schlüsselnummer stehen.
Mir ist noch kein Fall bekannt, bei dem diese
Schlüsselnummern angepasst wurden, jedoch sind die Besitzer
solcher Fahrzeuge gerade dabei, sich darüber zu
informieren. Ich hoffe daher bald Informationen hier online
stellen zu können.
Wieso keine Schlüsselnummer angegeben wurde? Ich kann es
nur vermuten: Bei einem WoMo über 2,8 t zul.GG hat wegen
der Gewichtsbesteuerung die Schlüsselnummer keine Rolle
gespielt. Eventuell wurde sie daher einfach »weggelassen«?
Ich weiß es nicht.